Zur Seitennavigation oder mit Tastenkombination für den accesskey-Taste und Taste 1 
Zum Seiteninhalt oder mit Tastenkombination für den accesskey und Taste 2 
 
Ab 1.11.2022 wird S.A.M. für alle Anliegen rund um das Studium genutzt!

Sie sind hier: Startseite (Seite 42)



Polizeigebühren dürfen nicht den Grundrechtsgebrauch beeinträchtigen!  -  Einzelansicht


 

bibliographisches Zitat

Fährmann, J. ; Aden, H. (2020). Polizeigebühren dürfen nicht den Grundrechtsgebrauch beeinträchtigen!. In: VerfBlog - Verfassungsblog. vom 25.02.2020. S. 1 - 5
DOI: DOI: 10.17176/20200225-225151-0

Grunddaten

Titel des Artikels Polizeigebühren dürfen nicht den Grundrechtsgebrauch beeinträchtigen!
Erscheinungsjahr 2020
Titel der Zeitung VerfBlog - Verfassungsblog
Seitenzahl von 1
Seitenzahl bis 5
Seiten-Umfang 5
Erscheinungsdatum 25.02.2020
Publikationsart Zeitungsartikel
DOI (digital object indentifier) DOI: 10.17176/20200225-225151-0

beteiligte Personen der HWR

Aden, Hartmut, Professor Dr.  (Autor/in)  

beteiligte externe Personen

Fährmann, J.  (Autor/in)  

Zugeordnete Einrichtungen

Fachbereich 5 Polizei und Sicherheitsmanagement
Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin)

Link

Beschreibung Link QR-Code
29.03.2021 https://verfassungsblog.de/polizeigebuehren-duerfen-nicht-den-grundrechtsgebrauch-beeintraechtigen/