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AG Detmold, Urt. v. 01.02.2019 – 6 C 387/18. Kein Anspruch des nach Insolvenzeröffnung bestellten gemeinsamen Vertreters auf Vergütung gegen die einzelnen Schuldverschreibungsgläubiger  -  Einzelansicht


 

bibliographisches Zitat

Knauthe, K. (2019). AG Detmold, Urt. v. 01.02.2019 – 6 C 387/18. Kein Anspruch des nach Insolvenzeröffnung bestellten gemeinsamen Vertreters auf Vergütung gegen die einzelnen Schuldverschreibungsgläubiger. In: Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht - EWiR. H. 12. S. 375 - 376
Print-ISSN: 0177-9303

Grunddaten

Titel des Artikels AG Detmold, Urt. v. 01.02.2019 – 6 C 387/18. Kein Anspruch des nach Insolvenzeröffnung bestellten gemeinsamen Vertreters auf Vergütung gegen die einzelnen Schuldverschreibungsgläubiger
Erscheinungsjahr 2019
Titel der Zeitschrift Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht - EWiR
Seitenzahl von 375
Seitenzahl bis 376
Seiten-Umfang 2
Heftnummer 12
Publikationsart Zeitschriftenartikel
ISSN 0177-9303

beteiligte Personen der HWR

Knauthe, Karola, Prof. Dr.  (Autor/in)  

Zugeordnete Einrichtungen

Fachbereich 4 Rechtspflege

Link

Beschreibung Link QR-Code
22.08.2019 https://www.ewir-online.de/heft-12-2019/ewir-2019-375-kein-anspruch-des-nach-insolvenzeroeffnung-bestellten-gemeinsamen-vertreters-auf-verguetung-gegen-die/