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Semester: SoSe 2023
AG Detmold, Urt. v. 01.02.2019 – 6 C 387/18. Kein Anspruch des nach Insolvenzeröffnung bestellten gemeinsamen Vertreters auf Vergütung gegen die einzelnen Schuldverschreibungsgläubiger - Einzelansicht
Grunddaten
beteiligte Personen der HWR
Zugeordnete Einrichtungen
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bibliographisches Zitat
bibliographisches Zitat
Knauthe, K.
(2019).
AG Detmold, Urt. v. 01.02.2019 – 6 C 387/18. Kein Anspruch des nach Insolvenzeröffnung bestellten gemeinsamen Vertreters auf Vergütung gegen die einzelnen Schuldverschreibungsgläubiger.
In: Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht - EWiR.
H. 12.
S. 375 - 376
Print-ISSN: 0177-9303
Grunddaten
Titel des Artikels
AG Detmold, Urt. v. 01.02.2019 – 6 C 387/18. Kein Anspruch des nach Insolvenzeröffnung bestellten gemeinsamen Vertreters auf Vergütung gegen die einzelnen Schuldverschreibungsgläubiger
Erscheinungsjahr
2019
Titel der Zeitschrift
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht - EWiR
Seitenzahl von
375
Seitenzahl bis
376
Seiten-Umfang
2
Heftnummer
12
Publikationsart
Zeitschriftenartikel
ISSN
0177-9303
beteiligte Personen der HWR
Knauthe, Karola, Prof. Dr. (Autor/in)
Zugeordnete Einrichtungen
Fachbereich 4 Rechtspflege
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Beschreibung
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QR-Code
22.08.2019
https://www.ewir-online.de/heft-12-2019/ewir-2019-375-kein-anspruch-des-nach-insolvenzeroeffnung-bestellten-gemeinsamen-vertreters-auf-verguetung-gegen-die/