Beschreibung
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Therapien zur Bekämpfung von Krebserkrankungen sind fast immer mit Nebenwirkungen verbunden. Deshalb benötigen Patient/innen oft häusliche oder pflegerische Unterstützung, die sie jedoch nur selten erhalten. Nach einem Krankenhausaufenthalt mit Rundumbetreuung“ wird von ihnen erwartet, dass sie neben dem mitunter täglich notwendigen Besuch in der Arztpraxis auch ihre ersorgung im häuslichen Milieu selbstständig meistern.
Forschungsziel Ein Forscherteam der Alice Salomon Hochschule (ASH) Berlin und der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin hält den Umfang von pflegerischen Maßnahmen und hauswirtschaftlicher Hilfe bisher nicht für ausreichend. Da Patient/innen mitunter so geschwächt sind, dass sie alltägliche Dinge nicht bewältigen können, wird oft eine neuerliche Einweisung in die Klinik erforderlich, vor allem bei Alleinlebenden.
Ziel des Projektes ist es, bestehende pflegerische Versorgungsbedarfe von onkologischen Patient/innen zu identifizieren und auf Basis der ermittelten Daten Empfehlungen zu erarbeitet, auf deren Grundlage nachweisbare Versorgungslücken und unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden können. Ursache für Versorgungslücken Häusliche Pflege kann nach SGB V (als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen) oder SGB XI (als Leistung der Pflegeversicherung) gewährt werden. Als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen (§ 37, Abs. 1,2 SGB V) umfasst sie die Behandlungspflege (krankheitsbezogene medizinische Pflegemaßnahmen wie Verbandwechsel, Medikamentengaben), Grundpflege (Hilfe bei Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilität) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung (wie Einkaufen, Kochen und Putzen). Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine Verordnung durch den behandelnden Arzt. Ohne die Notwendigkeit an Behandlungspflege gewährt die Krankenkasse keine Unterstützung. Hilfe im Alltag ist aber auch oft dann erforderlich, wenn es nicht unmittelbar medizinischer Dienste bedarf. Dadurch entstehen Versorgungslücken, die das Verbleiben in der häuslichen Umgebung gefährden und eine Krankenhauseinweisung erforderlich machen können.
Methodisches Vorgehen
Zur Erfassung des Versorgungsbedarfes ambulant behandelter onkologischer Patient/ innen sind Interviews mit Expert/innen- und Mitarbeiter/innen von Kostenträgern und Pflegestationen, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen, mit Ärzt/innen, Patient/innen und Angehörigen vorgesehen. Bei der Analyse von Krankenakten und den dokumentierten Krankheits- und Versorgungsverläufen werden notwendige Leistungen in den Therapiephasen sowie Probleme bei deren Gewährung, Krankenhausaufenthalte und deren Gründe erfasst. Schließlich sollen onkologische Patient/innen nach subjektiv empfundenen Versorgungsbedürfnissen, Problemen, der Zufriedenheit mit der ambulanten Therapie, den in Anspruch genommenen pflegerischen Leistungen und anderen Unterstützungssystemen befragt werden.
Projektbeirat Vertreter/innen von Kostenträgern, der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und anderen Selbsthilfegruppen, Ärzt/innen und onkologische Pflegefachkräfte sowie Wissenschaftler/innen arbeiten im Projektbeirat zusammen. Sie unterstützen z. B. bei der Klärung inhaltlicher Fragen und in der Vorbereitung der Erhebungen. Das Gremium hat ferner über eine Eingrenzung der Zielgruppe nach Alter, sozialem Status und Diagnose beraten und zu erwartende Projektergebnisse konkretisiert. Beteiligte Expert/innen von Krankenkasse und Deutscher Krebsgesellschaft gehen davon aus, dass bei Patient/innen, die nicht aus medizinischen Gründen sondern aufgrund einer sozialen Indikation zwecks onkologischer Therapie ins Krankenhaus eingewiesen werden, der stationäre Aufenthalt durch entsprechende pflegerische Versorgung zu Hause verhindert werden könnte – so die Hypothese. Nachvollziehbar, wird doch häusliche Krankenpflege forciert, um Krankenhauskosten zu senken.
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