Rechtsphilosophie, unter Einschluss von Verantwortungsethik und Nachhaltigkeit
„Summum ius, summa iniuria“ – bedeutet die höchste Verrechtlichung auch zugleich das größte Unrecht? Ist Vertrauen gut, aber Kontrolle besser? Ist erlaubt, was nicht verboten ist? Stimmt zu, wer schweigt? Sind Einige gleicher als Andere? Ist Folter zulässig, um Leben zu retten? Bin ich mein eigener Eigentümer?
Zielsetzung
Es wird der Sinn des Rechts in Raum und Zeit, d.h. rechtsvergleichend und historisch untersucht werden. Es geht dabei um das Verhältnis des Rechts zu Gerechtigkeit, Wahrheit und Nützlichkeit, aber auch die Haltung des Rechts gegenüber Moral und Ethik. Aufklärung im Sinne Immanuel Kants: um den „Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“ zu befördern.
Zielgruppen
Studierende aller Semester mit der Bereitschaft zur aktiven Teilnahme am sokratischen Lehrgespräch
Lehrinhalte
Die Seminarmitglieder erforschen und diskutieren, ob und wie ein Rechtssystem sich gegenüber anderen gesellschaftlichen Subsystemen wie Politik, Religion, Wirtschaft und Wissenschaft entwickeln, abgrenzen und emanzipieren konnte, und welche Bedeutung das Recht innerhalb der Gesellschaft hat. Dabei werden u.a. folgende Probleme und Fragen behandelt:
- Recht als Herrschaftsinstrument
- Wirtschaftsrecht: Konflikte zwischen Freiheit und Gleichheit, Sicherheit und Risiko, Gemeinwohl und Partikularinteresse
- Religionsgemeinschaften und Recht
- „Naturgesetzlichkeit“ und Recht
Lehrmethode
Seminaristischer Unterricht
2 SWS /ECTS 1 – (2.5 bei Zusatzleistung) |