Das vom Forschungsinstitut für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin betreute VIKING-Teilvorhaben Rechtliche Anforderungen an vertrauenswürdige künstliche Intelligenz für polizeiliche Anwendungen ist ein zentrales Element des im VIKING-Projekt verfolgten integrierten, interdisziplinären Ansatzes. Das Teilvorhaben erarbeitet die rechtlichen Elemente eines Anforderungskatalogs, der konkret operationalisierbare ethische und rechtliche Voraussetzungen und Grenzen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Verfahren in polizeilichen Anwendungen darlegt. Das rechtswissenschaftliche Teilvorhaben ist daher mit den ethischen und technischen Teilvorhaben eng verknüpft. Die rechtlichethischen Anforderungen fließen in die Technikgestaltung ein, um die Einhaltung dieser Anforderungen möglichst unabhängig von den späteren Anwenderinnen und Anwendern zu machen. Überdies trägt das Teilprojekt zur Entwicklung einer komplexen Risikomatrix bei, welche kontextbezogene Risiken, ethische Anforderungen und Technikgestaltung in Relation zueinander erfassbar macht.
KI-Anwendungen werfen zahlreiche, zumeist komplexe Rechtsfragen auf. Bestehende Regelungsstrukturen wie das Strafverfahrens- und Datenschutzrecht bieten zwar Anknüpfungspunkte.
Zusätzlich sind aber auch neue Regelungsansätze erforderlich und teils bereits im Entstehen. Hierfür setzt der im April 2021 vorgelegte Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission (2021) Maßstäbe. Die rechtswissenschaftliche Forschung konzentriert sich bisher auf einzelne polizeiliche KI-Anwendungsfelder, insbesondere Predictive Policing und Gesichtserkennung. Im VIKING-Projekt werden die KI-spezifischen Fragestellungen im Hinblick auf die rechtliche Bewertung polizeilicher KI-Anwendungen und deren Grenzen mit dem bereits etablierten und vertiefter erforschten Rechtsrahmen des Datenschutz-, Polizei- und Strafverfahrensrechts zusammengeführt.
Dies gilt etwa für die Transparenzanforderungen, die 2016 auch im EUDatenschutzrecht verankert wurden. VIKING leistet damit einen Beitrag zur interdisziplinären Konkretisierung und zur (technischen) Implementierung hoher rechtlicher Anforderungen für die polizeiliche Datenauswertung mit KI-Anwendungen.
|