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Semester: SoSe 2023
Das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium ist verpflichtet, die Förderung von örtlichen Maßnahmen nach §§ 11 bis 14 SGB VIII nach § 31 KJHG-LSA drei Jahre nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes in 2014 zu evaluieren und dem Landtag von Sachsen-Anhalt schriftlich Bericht zu erstatten.
Erwartete Ergebnisse sind Aussagen über die verwaltungsmäßige Umsetzbarkeit der Fördergrundsätze sowie die Wirkung der Kommunalisierung auf Personaleinsatz sowie auf Struktur und Qualität der örtlichen Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gem. §§ 11 bis 14 SGB VIII.