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Semester: SoSe 2023
Besprechung von LG Berlin, Beschl. v. 28.09.2010 - 55 S 87/10: "Wohnungseigentumsrechtliche Hausgeldansprüchen kommt nach der WEG-Novelle ein dringlicher Charakter zu. Der noch im Grundbuch eingetragene Bauträger hat die Zwangsvollstreckung bis max. 5% de - Einzelansicht
Grunddaten
beteiligte Personen der HWR
Zugeordnete Einrichtungen
bibliographisches Zitat
bibliographisches Zitat
Schneider, W.
(2011).
Besprechung von LG Berlin, Beschl. v. 28.09.2010 - 55 S 87/10: "Wohnungseigentumsrechtliche Hausgeldansprüchen kommt nach der WEG-Novelle ein dringlicher Charakter zu. Der noch im Grundbuch eingetragene Bauträger hat die Zwangsvollstreckung bis max. 5% de.
In: Der Miet- Rechts Berater - MietRB.
S. 81 - 82
Print-ISSN: 1612-040X
Grunddaten
Titel des Artikels
Besprechung von LG Berlin, Beschl. v. 28.09.2010 - 55 S 87/10: "Wohnungseigentumsrechtliche Hausgeldansprüchen kommt nach der WEG-Novelle ein dringlicher Charakter zu. Der noch im Grundbuch eingetragene Bauträger hat die Zwangsvollstreckung bis max. 5% de
Erscheinungsjahr
2011
Titel der Zeitschrift
Der Miet- Rechts Berater - MietRB
Seitenzahl von
81
Seitenzahl bis
82
Seiten-Umfang
2
Publikationsart
Zeitschriftenartikel
ISSN
1612-040X
beteiligte Personen der HWR
Schneider, Wolfgang, Professor Dr (Autor/in)
Zugeordnete Einrichtungen
Fachbereich 4 Rechtspflege