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Besprechung von LG Berlin, Beschl. v. 28.09.2010 - 55 S 87/10: "Wohnungseigentumsrechtliche Hausgeldansprüchen kommt nach der WEG-Novelle ein dringlicher Charakter zu. Der noch im Grundbuch eingetragene Bauträger hat die Zwangsvollstreckung bis max. 5% de  -  Einzelansicht


 

bibliographisches Zitat

Schneider, W. (2011). Besprechung von LG Berlin, Beschl. v. 28.09.2010 - 55 S 87/10: "Wohnungseigentumsrechtliche Hausgeldansprüchen kommt nach der WEG-Novelle ein dringlicher Charakter zu. Der noch im Grundbuch eingetragene Bauträger hat die Zwangsvollstreckung bis max. 5% de. In: Der Miet- Rechts Berater - MietRB. S. 81 - 82
Print-ISSN: 1612-040X

Grunddaten

Titel des Artikels Besprechung von LG Berlin, Beschl. v. 28.09.2010 - 55 S 87/10: "Wohnungseigentumsrechtliche Hausgeldansprüchen kommt nach der WEG-Novelle ein dringlicher Charakter zu. Der noch im Grundbuch eingetragene Bauträger hat die Zwangsvollstreckung bis max. 5% de
Erscheinungsjahr 2011
Titel der Zeitschrift Der Miet- Rechts Berater - MietRB
Seitenzahl von 81
Seitenzahl bis 82
Seiten-Umfang 2
Publikationsart Zeitschriftenartikel
ISSN 1612-040X

beteiligte Personen der HWR

Schneider, Wolfgang, Professor Dr  (Autor/in)  

Zugeordnete Einrichtungen

Fachbereich 4 Rechtspflege