Das Gesamtziel des Vorhabens besteht darin, auch bei längerfristigem Stromausfall die Aufrechterhaltung der Notstromversorgung sowie die Funktionsfähigkeit der Sicherheits- und Ordnungsbehörden in einer Großstadt und einem Flächenland zu gewährleisten und somit die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu ermöglichen.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Stadt Berlin und das Flächenland Brandenburg als Analysebeispiel ausgewählt. Die erzielten Ergebnisse sollen auf andere Städte und Flächenländer übertragen werden.
Zunächst muss eine belastbare Datenbasis für die Stadt Berlin und das Flächenland Brandenburg zur vorhandenen Notstromversorgung sowie zu der bisher nicht untersuchten Kraftstoffversorgung der Notstromaggregate erhoben werden. Hierbei wird sich die Analyse sowohl auf das vorhandene technische System, das Logistikkonzept sowie das geplante Krisenmanagement beziehen. Erst unter Bezugnahme auf konkrete Szenarien eines länger dauernden Stromausfalls können Probleme analysiert werden, die zu einer massiven Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen würden.
Diese umfassende Analyse des Ist-Zustandes ist Ausgangspunkt für die Entwicklung innovativer technischer Systeme (z.B. Sensor-Kommunikationseinheit am Notstromaggregat, Monitoring-System für Notstromaggregate), ein der Komplexität entsprechendes Logistik- und Kommunikationskonzept sowie ein in sich stimmiges Krisenmanagement. Diese Innovationen sollen auf ihre Brauchbarkeit und Funktionsfähigkeit in einer Übung getestet werden.
Die Antragssteller arbeiten an der Erreichung des Gesamtziels mit. Über den gesamten Projektverlauf hinweg sind sie diejenigen, die auf eine ganzheitliche Betrachtung hinwirken. Die hierbei zugrunde liegende Annahme lautet, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angesichts des Eintreffens eines großen Schadensereignisses Stromausfall nicht allein durch die Implementierung eines technischen Systems und eines Logistikkonzepts zu bewerkstelligen ist, sondern notwendigerweise in jede Planung die Menschen einzubeziehen sind, die als Akteure oder als Betroffene in dieses Schadensereignis involviert sind. Deren konkrete soziale Situation, deren Wahrnehmungs-, Denk – und Handlungsmustern sowie ihre Rechte (und Pflichten) sind in den Lösungsentwurf einzubeziehen.
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