Gemeinsam mit RWTH Aachen, Universität Freiburg, Fraunhofer EMI, LKA Baden-Württemberg und Industriepartnern bearbeitet das FÖPS das vom BMBF-geförderte Forschungsprojekt Durchblick, das zugleich mit einem Konsortium in Österreich durchgeführt wird. Teilprojektleiter an der HWR Berlin ist Prof. Dr. Clemens Arzt.
Bundesweit werden immer wieder herrenlose Taschen, Päckchen oder andere Gegenstände mit unklarem Inhalt gefunden. Insbesondere nach den Attentaten von Paris und den Terrorwarnungen in deutschen Großstädten in jüngster Zeit hat sich dabei das Gefühl einer möglichen Bedrohung durch improvisierte bzw. unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) verstärkt ins Bewusstsein der Bevölkerung gedrängt, was auch dazu geführt hat, dass verdächtige Objekte häufiger gemeldet werden. Ein Großteil dieser Fundstücke wurde indes vom Besitzer einfach vergessen. Wird der Gegenstand polizeilich untersucht oder durchsucht, stellt dies gegenüber dem Besitzer einen Grundrechtseingriff dar, weil die Polizei Kenntnis vom Inhalt des Gegenstandes erhält.
Es ist die Aufgabe der Entschärferdienste der Länder und des Bundes solche USBV-verdächtigen Gegenstände zu untersuchen und ggf. zu entschärfen. Eine optimale technologische Unterstützung der Sicherheitskräfte zur schnellen und zuverlässigen Analyse verdächtiger Objekte ist von entscheidender Bedeutung, bedarf jedoch auch einer rechtlichen Flankierung durch hinreichend klare und hinreichend bestimmte Befugnisnormen für die Polizei.
Gegenstand des am FÖPS durchgeführten Teilvorhabens ist eine umfassende rechtliche Analyse der im Projekt Durchblick untersuchten Technologien und eingesetzten Techniken. Diese Analyse setzt in einem frühen Stadium ein und untersucht zunächst grundsätzlich, welche Rechtsnormen bei der Anwendung in der polizeilichen Praxis zu beachten sein werden; insbesondere ist hier auf das Polizeirecht, das Strafprozessrecht und das Strahlenschutzrecht zu fokussieren. Diese Anforderungen werden eruiert und für alle Projektteilnehmer nachvollziehbar dargestellt, damit frühzeitig erkennbar ist, ob sich aus dem geltenden Recht Begrenzungen der untersuchten Maßnahmen ergeben können. Wenn dies bejaht werden sollte ist darauf hinzuwirken, dass diese Begrenzungen bei der technischen Entwicklung beachtet werden. Wo dies nicht möglich ist, wird sodann herauszuarbeiten sein, welche gesetzlichen Änderungen notwendig wären, die indes grundrechtlich zulässig sein müssen.
Mit Blick darauf, dass vergleichbare Maßnahmen zum Aufspüren und ggf. Zerstören von USBV zwar seit langem von den Polizeien angewandt werden, in der rechtlichen Diskussion aber bislang noch nicht vertieft hinterfragt oder untersucht worden sind, soll für die Anwender Rechtssicherheit für die Zukunft hergestellt werden. Dabei wird zumindest für Maßnahmen der Durchleuchtung ein eigenständiger, neuer Regelungsvorschlag für eine gesetzliche Normierung entwickelt, der für das Recht aller deutschen Polizeien eine normenbestimmte und normenklare Regelung beinhalten wird.
Die Ergebnisse einer ebenfalls durchgeführten ethischen Bewertung werden in diesem Teilvorhaben ebenso berücksichtigt, wie die Ergebnisse der rechtlichen und ethischen Bewertung seitens der österreichischen Partner.
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