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Projekttitel:
Evaluation des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt




Projektpersonal der HWR

Busch, Dörte, Prof. Dr.   (Teil-Projektleiter/in)   

Kooperationspartner

Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Inhalt

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der Novelle des Kinderförderungsgesetzes zum 01. August 2013 die Finanzierung der Kindertagesförderung auf ein neues System umgestellt. Das Forschungsprojekt hat die Evaluierung dieser Vorschriften im Gesetz zum Gegenstand, so wie sie im §15 des KiFöG festgeschrieben ist. Im Mittelpunkt stehen die §§ 11-13 des KiFöG Sachsen-Anhalt und damit die Grundsätze der Finanzierung, die finanzielle Beteiligung des Landes, der Träger der örtlichen Jugendhilfe, der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften bzw. Kommunen sowie die Kostenbeiträge der Eltern. Dabei sind die finanziellen Beteiligungen des Landes und der Träger der örtlichen Jugendhilfe feste Ansätze, während der Anteil der Gemeinden variabel sein kann, aber mindestens 50 Prozent der verbleibenden Summe betragen muss. Auch die Kostenbeiträge der Eltern sind variabel, dürfen aber maximal 50 Prozent der verbleibenden Summe betragen.
Folgende Aufgaben hat die Evaluation dabei zu erfüllen:
1) die Ermittlung der Kosten eines KiTa Platzes und die Beschreibung der Entwicklung dieser Kosten,
2) die Ermittlung der tatsächlichen finanziellen Beiträge der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften bzw. der Kommunen sowie der Eltern und eine Bewertung dieser vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen,
3) die (stichprobenhafte) Ermittlung der vereinbarten Betreuungsstunden und der tatsächlichen Betreuungsstunden sowie
4) eine rechts- und verwaltungswissenschaftliche Analyse und Bewertung der §§ 11 bis 13 KiFö-LSA.
Dabei wird sich die Evaluation auf die Jahre 2012 bis 2017 fokussieren, wobei für das Jahr 2017 eine Abschätzung der Entwicklung vorgenommen wird. Mit diesem Jahresvergleich können die Auswirkungen der KiFöG-Novellierung zum 01.08.2013 beschrieben werden.
Die Ziele der Evaluation liegen in der Beantwortung folgender Fragen:
• Werden mit den gültigen Finanzierungsregelungen die Ziele einer umfassenden und qualitativ hochwertigen Betreuung der Kinder Sachsen-Anhalts erreicht?
• Hat die Novellierung des KiFöG zu einer Kostensteigerung, z.B. aufgrund anderer Betreuungsumfänge, geführt?
• Sind die Finanzierungsbeiträge des Landes und der Träger der örtlichen Jugendhilfe angemessen?
• Sind die Finanzierungsbeiträge der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungs-gemeinschaften bzw. der Kommunen sowie die Kostenbeiträge der Eltern transparent und den jeweiligen Rahmenbedingungen angemessen?
• Welche Entwicklung der Kosten lässt sich aufzeigen und hat diese Implikationen für die Finanzierungsregelungen?
• Welche alternativen Finanzierungsmodelle sind vorstellbar? Gibt es Ansätze zur Verwaltungsvereinfachung?

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat am 20.10.2015 in seinem Urteil  (Az. LVG 2/14) über die Verfassungsbeschwerden der Kommunen konkret Stellung zu den Finanzierungsregelungen und Bezug auf die gesetzlich vorgesehene Evaluierung der Finanzierungsvorschriften genommen, was im vorliegenden Forschungsprojekt in besonderer Weise zu berücksichtigen ist.


Förderdaten

Geldgeber/-in Förderprogramm Freitext
Ministerium für Arbeit und Soziales (Sachsen-Anhalt)

Grunddaten

Projekttitel Evaluation des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt
Akronym
ausführlicher Projekttitel
Projekttitel (English)
Laufzeit von 15.11.2015
Laufzeit bis 30.04.2017
Bewilligungsdatum
Antragsdatum
HWR-interne Kostenträgernummer D15049
Projekt-URL
Projekttyp Verbundvorhaben
Rolle der HWR bei Verbundvorhaben Partner
ggf. Aktenzeichen/Förderkennzeichen des Mittelgebers
Status abgeschlossen
zur Veröffentlichung im Internet freigeben J
Änderungsdatum 16.06.2017 10:31:27

Zuordnung zu Einrichtungen

Fachbereich 3 Allgemeine Verwaltung

Strukturbaum
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