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Semester: SoSe 2023
Das Bundesteilhabegesetz hat mit Wirkung vom 01. 01. 2018 das »Budget für Arbeit« in § 61 SGB IX eingeführt. Mit ihm soll die Integration von behinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert und ihre Beschäftigung dort nachhaltig gesichert werden. Ziel des Projektes ist eine verwaltungswissenschaftliche Darstellung und Analyse der ergriffenen Maßnahmen in einer tabellarischen Zusammenstellung mit einer kurzen Kommentierung der Besonderheiten der jeweiligen Bundesländer. Erwartet werden Ergebnisse zu Reglungen/Erlasse, zur Zuständigkeit der Behörden, zu Fördermaßnahmen und begleitenden Beratungsangeboten sowie über die Einbindung der Interessenvertretungen.