Gemeinsam mit der RWTH Aachen, der Universität Stuttgart und dem Fraunhofer IAO arbeitet das FÖPS seit Jahresbeginn 2017 an diesem neuen Forschungsprojekt. Das Vorhaben wird vom BMBF gefördert.
Ziel des Projekts ist, die aktuelle technische Entwicklung hin zum teil- und hochautomatisierten Fahren so aufzugreifen und ergonomisch zu ergänzen, dass es für alle, d.h. für Durchschnittsfahrer aber auch ältere und jüngere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, in vergleichbarer Form nutzbar ist. Zentraler Aspekt dabei sind Lenkgesten, wie sie sich in der Natur z.B. in der Interaktion zwischen Reiter und Pferd herausgebildet haben. Übertragen auf Mensch und Fahrzeug erfasst die Automation die Fahrsituation, sodass sie eine sinnvolle Auswahl an Manövern anbietet, die der Fahrer durch intuitiv begreifbare Lenkgesten aktivieren kann. Lenkgesten für teil- und hochautomatisiertes Fahren können die Bedienbarkeit und Sicherheit deutlich erhöhen, und für spezielle Zielgruppen das Fahren überhaupt erst ermöglichen. Durch die Übersetzung der technischen Innovation der Fahrzeugautomation und der Drive-by-Wire Technologie in eine intuitive Bedienweise können die Ergebnisse des Projekts für Nutzer und Industrie von hohem Wert sein.
Im von der HWR Berlin betreuten Teilprojekt wird sich das FÖPS Berlin mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Lenkgesten beschäftigen, Voraussetzungen und mögliche Hemmnisse herausarbeiten und in enger Rückkoppelung mit den anderen Partnern Lösungsvorschläge für eine rechtlich einwandfreie Umsetzung der Projektziele erarbeiten.
Die rechtliche Begleitung des gesamten Projektes durch das FÖPS Berlin gewährleistet, eine frühzeitige und lösungsorientierte Eruierung und Bearbeitung aller relevanten Rechtsfragen mit dem Ziel, rechtliche Anforderungen früh in den Entwicklungsprozess einfließen zu lassen, um so mögliche rechtliche Hemmnisse durch Technikgestaltung zu vermeiden oder ggf. Lösungsoptionen und Änderungsnotwendigkeiten auf der Ebene des Rechts aufzeigen zu können. Das FÖPS Berlin wird daher in engem Austausch mit den anderen Partnern und insbesondere unter Bezug auf die Erfahrungen und Praxis der Praxispartner alle für das Projekt relevanten nationalen und internationalen Rechtsnormen prüfen und die im Projekt anfallenden Rechtsfragen zur Zulässigkeit des entwickelten Systems bearbeiten.
Hierfür wird einerseits ein „deduktiver“ Ansatz über eine Analyse und Auslegung des geltenden Rechts u.a. im Zulassungsrecht und Fahrerlaubnisrecht wie auch im Verhaltensrecht und Haftungsrecht sowie den Anfang 2017 vorgelegten Vorschlägen für gesetzliche Neuregelungen zum automatisierten Fahren gewählt, andererseits findet ein enger und frühzeitiger sowie die gesamte Projektdauer begleitender „induktiver“ Austausch mit allen Projektbeteiligten und insbesondere mit den Industriepartnern statt.
Die im Projekt erarbeiteten Lösungen für die Gestensteuerung werden in Realdemonstratoren integriert und erneut in Realstudien evaluiert. Dabei wird sich das FÖPS Berlin durch Partizipation vor Ort einen Eindruck von der eingesetzten Technologie verschaffen, um unmittelbar von der eingesetzten Technik auf mögliche rechtliche Fragestellungen schließen zu können.
|