Gemeinsam mit Fraunhofer FKIE und Fraunhofer IDMT, privaten Unternehmen und verschiedenen Polizeibehörden und eingebettet in ein binationales Projekt mit Österreich arbeitet das FÖPS seit Februar 2017 an diesem neuen Forschungsprojekt. Das FÖPS bearbeitet dabei die rechtlichen Fragestellungen der Voraussetzungen und Grenzen einer Abwehr unbemannter Flugobjekte (Drohnen) durch Polizei und andere zivile Sicherheitsbehörden. Das Vorhaben wird vom BMBF gefördert.
Die im Projekt entwickelten Technologien der Abwehr von Drohnen in (potentiellen) Gefahrenlagen richten sich im polizeilichen Einsatz primär gegen den dahinter stehenden Akteur, der die Steuerung ausführt. Sie implizieren indes unter Umständen auch potentielle Beeinträchtigungen Dritter bei einer gezielten Intervention gegen das unbemannte Flugsystem. Dies wäre bspw. der Fall, wenn das Objekt zum Absturz gebracht wird und dabei physisch auf Dritte einwirkt. Denkbar sind aber auch gesundheitliche Gefährdungen zum Beispiel beim Einsatz elektromagnetischer Wellen. Eine Beeinträchtigung eigener Recht kann daneben auch eintreten, wenn bspw. weiträumig der Kommunikationsverkehr unterbrochen wird, insbesondere wenn dies im Kontext von Versammlungen geschieht, was mit Blick auf die Fragestellung des Projektes nicht auszuschließen ist.
Zulässig können solche Maßnahmen nur auf Grundlage einer hinreichend bestimmten Eingriffsgrundlage sein, die in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder zu suchen ist. Dabei wird auch zu fragen sein, wie ggf. eine neue, bereichsspezifische und hinreichend bestimmte Befugnisnorm zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Flugsysteme ausgestaltet werden sollte.
Eine Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen wie auch möglicher rechtlicher Probleme bei Durchführung der in dem Projekt entwickelten technischen Maßnahmen ist unabdingbar, um einerseits bereits in der Technikgestaltung und -nutzung die (grund-)rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen zu berücksichtigen. Dabei ist genauer zu untersuchen, welche rechtlichen Anforderungen jeweils existieren oder – aus Gründen des Grundrechtsschutzes und dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – zu beachten sein werden, wenn die Maßnahme tatsächlich in Zukunft rechtssicher polizeilich genutzt werden soll.
Im Ergebnis werden alle rechtlichen Fragen des Drohneneinsatzes mit den im Projekt untersuchten Technologien bearbeitet und die Voraussetzungen ihrer Nutzung rechtlich überprüft sein. Dabei wird aufgezeigt, welche rechtlichen Grundlagen in welcher Situation die Maßnahme erlauben oder auch begrenzen. Soweit hier Regelungslücken entdeckt werden, sollen Entwürfe für die notwendigen gesetzlichen (Neu-)Regelungen vorgelegt werden. Damit soll Rechtssicherheit für die handelnden Polizeibehörden als Anwender wie auch für die Betroffenen und Dritte erzielt werden.
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