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Projekttitel:
VIKING-Teilvorhaben: Rechtliche Anforderungen an vertrauenswürdige künstliche Intelligenz für polizeiliche Anwendungen




Projektpersonal der HWR

Aden, Hartmut, Professor Dr.   (Teil-Projektleiter/in)   

Kooperationspartner

IDEMIA Identity & Security Germany
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie IDMT
DIN - Deutsches Institut für Normung e.V.
Universität Konstanz
Eberhard Karls Universität Tübingen
Universität der Bundeswehr München
ZITiS - Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich

Inhalt

Beschreibung

Das vom Forschungsinstitut für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin betreute VIKING-Teilvorhaben Rechtliche Anforderungen an vertrauenswürdige künstliche Intelligenz für polizeiliche Anwendungen ist ein zentrales Element des im VIKING-Projekt verfolgten integrierten, interdisziplinären Ansatzes. Das Teilvorhaben erarbeitet die rechtlichen Elemente eines Anforderungskatalogs, der konkret operationalisierbare ethische und rechtliche Voraussetzungen und Grenzen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Verfahren in polizeilichen Anwendungen darlegt. Das rechtswissenschaftliche Teilvorhaben ist daher mit den ethischen und technischen Teilvorhaben eng verknüpft. Die rechtlichethischen Anforderungen fließen in die Technikgestaltung ein, um die Einhaltung dieser Anforderungen möglichst unabhängig von den späteren Anwenderinnen und Anwendern zu machen. Überdies trägt das Teilprojekt zur Entwicklung einer komplexen Risikomatrix bei, welche kontextbezogene Risiken, ethische Anforderungen und Technikgestaltung in Relation zueinander erfassbar macht.

KI-Anwendungen werfen zahlreiche, zumeist komplexe Rechtsfragen auf. Bestehende Regelungsstrukturen wie das Strafverfahrens- und Datenschutzrecht bieten zwar Anknüpfungspunkte.

Zusätzlich sind aber auch neue Regelungsansätze erforderlich und teils bereits im Entstehen. Hierfür setzt der im April 2021 vorgelegte Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission (2021) Maßstäbe. Die rechtswissenschaftliche Forschung konzentriert sich bisher auf einzelne polizeiliche KI-Anwendungsfelder, insbesondere Predictive Policing und Gesichtserkennung. Im VIKING-Projekt werden die KI-spezifischen Fragestellungen im Hinblick auf die rechtliche Bewertung polizeilicher KI-Anwendungen und deren Grenzen mit dem bereits etablierten und vertiefter erforschten Rechtsrahmen des Datenschutz-, Polizei- und Strafverfahrensrechts zusammengeführt.
Dies gilt etwa für die Transparenzanforderungen, die 2016 auch im EUDatenschutzrecht verankert wurden. VIKING leistet damit einen Beitrag zur interdisziplinären Konkretisierung und zur (technischen) Implementierung hoher rechtlicher Anforderungen für die polizeiliche Datenauswertung mit KI-Anwendungen.


Förderdaten

Geldgeber/-in Förderprogramm Freitext
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung

Grunddaten

Projekttitel VIKING-Teilvorhaben: Rechtliche Anforderungen an vertrauenswürdige künstliche Intelligenz für polizeiliche Anwendungen
Akronym VIKING
ausführlicher Projekttitel
Projekttitel (English)
Laufzeit von 01.01.2022
Laufzeit bis 31.12.2024
Bewilligungsdatum
Antragsdatum
HWR-interne Kostenträgernummer
Projekt-URL
Projekttyp Verbundvorhaben
Rolle der HWR bei Verbundvorhaben Partner
ggf. Aktenzeichen/Förderkennzeichen des Mittelgebers
Status laufend
zur Veröffentlichung im Internet freigeben J
Änderungsdatum 04.07.2023 12:21:18

Zuordnung zu Einrichtungen

Fachbereich 5 Polizei und Sicherheitsmanagement
Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin)

Externe Dokumente

Name Dateiname
Gefördert vom BMBF

Strukturbaum
Das Projekt wurde 2 mal gefunden: