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Semester: SoSe 2023
Das friedliche Zusammenleben in dieser Gesellschaft und der Bestand der demokratischen Ordnung sind durch den Rechtsextremismus zentral herausgefordert. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der geschichtlichen Erfahrung des Nationalsozialismus hat sich die Bundesrepublik stets als „wehrhafte Demokratie“ verstanden, die in Verfassung und Gesetzgebung verschiedene Instrumente des vorbeugenden Republikschutzes installiert hat. Hierzu gehören verschiedene Regelungen, wie u.a. die Möglichkeit des Verbotes verfassungswidriger Parteien oder die Aberkennung bestimmter Grundrechte. Ein regelmäßig gegen rechtsextreme Vereinigungen eingesetztes solches Instrument sind die Vereinsverbote nach Artikel 9 Abs. 2 GG.
Während im Falle von Parteienverboten aufgrund deren herausgehobener Stellung im politischen Willensbildungsprozess regelmäßig eine breite öffentliche und kontroverse Debatte beobachtbar ist, finden die Verbote von Vereinigungen selten dauerhafte Aufmerksamkeit. Auch in der sozialwissenschaftlichen und zeitgeschichtlichen Forschung sind sie weitgehend ein Desiderat, insbesondere hinsichtlich der Anlässe, Entscheidungsprozesse, Umsetzungen und vor allem Wirkungen dieser staatlichen Verbotsverfahren. Hier setzt das multiperspektivisch, akteurszentriert, politikwissenschaftlich und zeitgeschichtlich ausgerichtete Forschungsprojekt VerRexVer an.