Einspruch Exklusiv :
Wo Putins Wort noch gilt

Von Markus Englerth
Lesezeit: 7 Min.
Vor dem Hintergrund Putins „Folterfließbandes“ überrascht es, dass Deutschland kein Problem damit hat, Menschen eben diesem System zu überantworten.
Die Bundesregierung misst bei der Bewertung des russischen Strafvollzugs mit zweierlei Maß.

Die Videoaufnahmen aus einem Gefängniskrankenhaus im russischen Saratow, die kürzlich um die Welt gingen, sind schwer anzusehen. Sie zeigen, wie ein vor Schmerz schreiender Häftling von mehreren Personen mit einem Stock vergewaltigt wird. Dabei handelt es sich offenbar nur um eines von Hunderten ähnlicher Gewaltvideos aus den Abgründen des russischen Strafvollzugs, die der Website gulagu.net zugespielt wurden. Mehrere englische Zeitungen schrieben insoweit von einem regelrechten „Folter-Fließband“, auf dem sich offenbar vor allem Straf- und Untersuchungshäftlinge wiederfanden, denen der Justizapparat Geständnisse oder (Falsch-)Aussagen gegen andere Beschuldigte abpressen wollte. 

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