Modulbeschreibungen
Modul-Titel (Original): | |||
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Prüfung | [315202] Objektorientierte Programmierung II | Prüfungsform | [Ko] Kombinierte Prüfung |
Studiengang | [ALL] LVn FB1 oder SG | Prüfungsart | [FP] Fachprüfung |
Credits | 5 | Pflichtkennzeichen | [PF] Pflichtfach |
Modulverantwortliche/-r | Prof. Dr. Wolfgang Lang |
Lerngebiet | Informatik |
Zielsetzung | Der Kurs vermittelt Studierenden einen Überblick über moderne Konzepte der Programmierung am Beispiel der Programmiersprache Java. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Objektorientierung, grafische Benutzeroberflächen und Datenbankprogrammierung. |
Lehrmethode | Seminaristischer Unterricht/PC-Seminar |
Lehrinhalte |
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Literatur |
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Literaturempfehlung |
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Fachliche Voraussetzungen | Erfolgreiche Teilnahme am Modul "Objektorientierte Programmierung 1" |
Lehrmethode und SWS | Seminaristischer Unterricht/PC-Seminar (4 SWS; Präsenzunterricht: 60h) |
Lernergebnisse und Kompetenzen | Die Studierenden erwerben bei erfolgreichem Abschluss dieses Moduls folgende Kompetenzen: LEG 1: Sie können die zentralen Begriffe Objektorientierter Programmierung erklären und in der Programmierpraxis anwenden. LEG 2: Sie sind in der Lage, eine moderne grafische Benutzeroberfläche mit Hilfe eines GUI-Editors zu erstellen. LEG 3: Sie sind in der Lage, mit Hilfe eines relationalen Datenbanksystems, JDBC und SQL Daten persistent zu speichern und zu verändern. LEG 4: Sie können erläutern, wie Daten mit Hilfe der Java Stream Klassen auf Datenträgern abgelegt, gelesen und in Netzwerken zwischen Prozessen ausgetauscht werden. |
Verwendbarkeit des Moduls | Die Veranstaltung wendet sich an Studierende des Studiengangs B. Sc. Wirtschaftsinformatik und ist Grundlage für die LVs Rechnerarchitekturen, Web-Entwicklung, App-Entwicklung und Projekt Software-Engineering |
Bemerkung | Überprüfung des Kompetenzerwerbs: Die Abschlussleistung besteht aus einer kombinierten Prüfung, d. h. aus mindestens einer schriftlichen und einer mündlichen Teilleistung. Die Teilleistungen können entweder von einer Gruppe (Ausnahme: Klausur) oder einer Einzelperson erbracht werden:
Der Anteil der schriftlichen Teilleistung an der Gesamtnote liegt bei mindestens 50%. Die genaue Gewichtung wird den Studierenden zu Beginn des Semesters mitgeteilt. |