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Semester: SoSe 2023

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Wer soll das bezahlen? Grundrechte begrenzen die Heranziehung von Verursachern für den Ausgleich von Polizeikosten  (  Sammelbandbeitrag  ) 
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<p>Die Themenpalette, für die der Verfassungsrechtler Martin Kutscha steht, reicht von Fragen des Datenschutzes und des Polizei- und Versammlungsrechts einschließlich einer verbesserungsbedürftigen Kontrolle exekutivischen Handelns bis hin zu Problemen des Völkerrechts und der Sozialstaatlichkeit.<br /> <br /> Aus Anlass seines Eintritts in den Ruhestand versammeln sich in dieser Festschrift Kolleginnen und Kollegen und andere Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter hinter ihm und ehren ihn mit Beiträgen, die die Vielfältigkeit seines Wirkens widerspiegeln. Die Abhandlungen greifen dabei u. a. auch wichtige Entscheidungen der obersten Gerichte – insbesondere auch des Bundesverfassungsgerichts – auf und beziehen zum Teil kritisch Stellung. Daneben stehen aber auch andere rechtspolitische Fragen im Mittelpunkt, wie etwa der Schutz der Menschenwürde in den unterschiedlichen Bereichen des Rechts oder die Wissenschaftsfreiheit. Dabei reichen die Diagnosen der Autorinnen und Autoren bis hin zu existenziellen Gefährdungen für unabdingbare Versprechungen des modernen Verfassungsstaats.<br /> <br /> Das Recht befindet sich eben durchaus nicht durchgängig in guter Verfassung.</p>
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