<p>Sowohl staatliche Stellen als auch Privatunternehmen erheben und verarbeiten heutzutage personenbezogene Daten in einem Umfang, der die Generierung umfassender Persönlichkeitsprofile ermöglicht. Nicht zuletzt aus dieser Entwicklung in der IT-Nutzung folgt die Notwendigkeit, die einschlägigen grundrechtlichen Schutzgewährleistungen nicht nur als Abwehrrechte des Individuums zu verstehen, sondern ihnen auch die Dimension einer staatlichen Schutzpflicht zuzuschreiben. Einige Ansatzpunkte zur Konkretisierung dieses verfassungsrechtlichen Schutzpostulats lassen sich der neuesten Rechtsprechung des BVerfG entnehmen.</p>